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Produktinformationen "EQUIMYL EMULSION Pferde"
• Spezielle Emulsion für die Hautpflege empfindlicher Pferde
• Eignet sich für Tiere, die zu Juckreiz, Hautallergien oder Sommerekzem neigen
• Aufgrund ihrer hautberuhigenden und juckreizstillenden Eigenschaften eignet
sich Equimyl auch zur Pflege bei Pferden, die sich – vor allem bei sommerlichem
Insektendruck – Schweifrübe und Mähnenkamm scheuern und dabei das Langhaar
beschädigen
Anwendung
• Equimyl nach Bedarf, aber nicht öfter als einmal täglich dünn auftragen.
Hinweise
• Nur zur äußerlichen Anwendung
• Nicht in die Augen gelangen lassen
• Nicht auf offene Wunden auftragen
• Kurzzeitig kann es zur Rötung und Schuppenbildung der Haut kommen; dies
bedarf keiner besonderen Maßnahmen
• Nicht über 30 °C lagern.
• Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Inhaltsstoffe
Aqua, Benzylbenzoat, Petrolatum, Cetylpalmitat, Glycerin, Glycerylstearat,
Polysorbat 60, Cetearylalkohol, Panthenol, Piroctonolamin, Allantoin, Parfüm,
Benzylalkohol, Benzyl salicylat
Gesetzliche Gefahren- und Warnhinweise gemäß GPSR Verordnung (EU) 988/2023
Anmerkung:
Da Tierpflegeprodukte nicht in gesonderten Verordnungen für
anderweitig regulierte Verbraucherprodukte (wie Human- und
Tierarzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen
und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, Pflanzenschutzmittel)
enthalten sind, müssen, gemäß GPSR-Verordnung ab dem 13. Dezember 2024,
für in Onlineshops oder
anderen Fernabsatzplattformen angebotene Tierpflegeprodukte, zum
Schutz der Verbraucher, allfällige Warnhinweise auf diesen
Produkten deklariert werden. Weil Tierpflegeprodukte keiner der oben
genannten Kategorien unterliegen, fallen diese somit automatisch
unter das Chemikaliengesetz, das vorschreibt für alle enthaltenen
Inhaltsstoffe, unabhängig von deren Gehalt, wortwörtlich und in voller
Länge, die auf die Reinsubstanz zutreffenden Warnhinweise (Gefahrensätze)
anzugeben, sogar dann, wenn diese Substanzen in anderen, durch andere
Rechtsvorschriften geregelten Verbraucherprodukten ( wie z.B. Kosmetika,
Arznei- und Tierarzneimittel) von dieser rigorosen Deklarationspflicht
ausgenommen sind.
Somit finden sich auf Tierpflegeprodukten, die oft sogar weniger dieser Substanzen enthalten, diese zum Teil fast besorgniserregenden Warnhinweise, wohingegen sie auf Kosmetika für den Menschen mit gleichem Gehalt an entsprechenden Substanzen fehlen dürfen.
Im konkreten Fall lautet/lauten der Warnhinweis/die
Warnhinweise für dieses Produkt:
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

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